Grüner Bonus, Abzüge für Terrassen und Gärten

Terrassen und Blumengärten und auch gut gepflegt, besonders jetzt, wo die Sommersaison beginnt. Um dies alles ohne außergewöhnliche Mittelauszahlungen zu erreichen, wurde auch für 2023 der Green Bonus bestätigt, die Steuererleichterung, die den Abzug „grüner“ Übernachtungskosten bis zum 31. Dezember 2024 ermöglicht.

So funktioniert der Grüne Bonus

Der Grünbonus wird für die Gest altung von Gärten und Terrassen verwendet. Es geht jedoch nicht darum, dass das Geld direkt in den Taschen der Begünstigten ankommt, sondern die Erleichterung sieht vielmehr einen Irpef-Abzug von 36 % auf die angefallenen Ausgaben bis zu einer maximalen Ausgabengrenze von 5 vor.000 Euro.

Der maximal mögliche Abzug beträgt also 1.800 Euro und wird in der Steuererklärung in 10 gleiche Jahresraten aufgeteilt.

Die ausgeschriebenen Stellen

Die Maßnahme legt auch die Arbeiten fest, die zur Erlangung des Grünbonus zulässig sind, und damit die Anordnung und den Bau von Geräten oder Zäunen, Bewässerungssystemen, Brunnen, Gründächern und hängenden Gärten.

Die Vergünstigung umfasst auch den Kauf von Pflanzen oder Sträuchern sowie die Gebühr für den Gärtner, der den größeren Schnitt durchgeführt hat.

Und die nicht erlaubt

Der Abzug gilt jedoch nicht für Ausgaben, die für die regelmäßige regelmäßige Pflege bestehender Gärten anfallen, die nicht mit einem innovativen oder modifizierenden Eingriff verbunden sind, für Arbeiten im Rahmen eines Budgets oder für den Kauf von Material für die normale Pflege, beispielsweise Scheren zum Beschneiden, Arbeiten für Grünflächen in Neubauten.

Wer kann die Leistung beantragen

Die Erleichterung kann vom Eigentümer der Immobilie beantragt werden, aber nicht nur. Tatsächlich sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, Steuerabzüge vom Grünen Bonus zu erh alten, auch für diejenigen, die dingliche Rechte an Immobilien besitzen, wie zum Beispiel Nießbraucher und Mieter.

So zahlen Sie, um den Grünen Bonus zu erh alten

Um den Grünen Bonus 2022 zu erh alten und damit den Steuerabzug zu nutzen, müssen Sie die geleistete Arbeit mit nachvollziehbaren Mitteln, also mit Kreditkarten, bezahlen. Debitkarte, nicht übertragbare Schecks, Bank- oder Postüberweisung.

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