Hund im Auto bei Hitze, was tun?

Der Pilot Kimi Räikkönen gab ihm im Urlaub in der Toskana etwas zu trinken, als er in einem geparkten Auto einen Hund sah, bei dem die Gefahr eines Hitzschlags bestand. Eine nette Geste? Ja, aber er hätte die Polizei rufen sollen.

Wie die Internationale Organisation zum Schutz von Tieren (Oipa) betont, müssen Sie in solchen Fällen, wenn der Besitzer des Fahrzeugs nicht gefunden werden kann, 112, die einheitliche europäische Notrufnummer, anrufen. Die Polizei ist verpflichtet, einzugreifen, um die Situation zu klären und das Tier zu retten, sowie den Besitzer des Vierbeiners von Amts wegen zu melden. Es ist richtig, bereits am Telefon auf den Gesundheitszustand des Tieres hinzuweisen, um bei Bedarf tierärztlich eingreifen zu können.

Es ist ratsam,Zeugen vor Ortund auchBeweise wie Fotos und Videos zu finden, um den Ernst der Lage zu belegen.

Kann man ein Fenster einschlagen?

Wenn ein rechtzeitiges Eingreifen der Behörden nicht möglich ist und es dem Tier nicht mehr gut geht, haftet dann der Retter, der das Fenster einschlägt, für Schäden am Fahrzeug? „Angesichts der rechtswissenschaftlichen Orientierung zu diesem Thema und des kollektiven Gewissens, das den Schutz von Tieren als fühlenden Wesen vorschreibt, ist es möglich, sich im Falle eines möglichen Schadensersatzantrags des Eigentümers auf den „Notstand“ zu berufen das Fahrzeug“, antwortet die AnwältinClaudia Taccani, Leiterin derOipa-Rechtsabteilung

Hund im Auto bei Hitze? Es ist verboten

Es ist verboten, ein Tier im Auto zu lassen, wenn es heiß ist, auch nur für kurze Zeit, erklärt die Rechtsabteilung von Oipa. Viele kommunale Tierschutzverordnungen sehen dies ausdrücklich vor.

Zum Beispiel die Rom-Hauptstadtverordnung, in der es in Artikel 8 heißt: „Es ist jedes Jahr von April bis einschließlich Oktober verboten, Tiere, die in Fahrzeugen und/oder Anhängern oder anderen Rückh altemitteln eingeschlossen sind, in der Sonne zu lassen.“ Es ist außerdem verboten, geschlossene Tiere dauerhaft alleine, in Kraftfahrzeugen und/oder Anhängern zu lassen, auch wenn sie sich im Schatten und bei geöffneten Fenstern befinden. Auch der Transport von Tieren in geschlossenen Transportwagen ist verboten.“ Bei Verstößen wird ein Bußgeld in Höhe von 200 bis 500 Euro verhängt.

Strafrechtliche Verantwortung

Das H alten eines Tieres in einem warmen, stehenden Fahrzeug kann auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen „unvereinbarem und produktivem Besitz schwerer Leiden“ nach sich ziehen.

Es gibt mindestens zwei Präzedenzfälle, die zu Verurteilungen durch die Richter geführt haben: einer durch den Kassationsgerichtshof im Jahr 2014, der die Verurteilung von zwei Personen zu einer Geldstrafe von jeweils 1.100 Euro bestätigte. Sie hatten einen Beagle bei Außentemperaturen von 30 Grad in einem Auto zurückgelassen.Das Bellen des leidenden Hundes hatte Passanten angelockt, die sofort die Polizei verständigten.

Das andere Urteil des Kassationsgerichts stammt aus dem Jahr 2008 und bestätigte das Urteil gegen einen Mann, weil er seinen Hund im Auto gelassen hatte, während das Auto bei sehr hohen Temperaturen in der Sonne geparkt war. Die Richter machten das Subjekt auch dann verantwortlich, wenn der Wille, dem Tier Schaden zuzufügen, oder eine Verletzung fehlte, da das Leiden nur aus Leiden bestehen konnte.

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