Um sich vor der Hitze zu schützen, gibt es nicht nur den Bonus einer Klimaanlage

Jede Jahreszeit hat ihren Bonus: Und selbst für den kommenden Sommer gibt es einige staatliche Anreize, an denen man festh alten kann. Tatsächlich gibt es eine Reihe von Prämien gegen die Unannehmlichkeiten der Sommerhitze, die den Kauf von Klimaanlagen, Markisen und sogar Moskitonetzen unterstützen.

Bonun-Klimaanlagen, Rabatte von 50 %

Der Klimabonus 2023 ist eine Vergünstigung, die den Zugang zu einem Steuerabzug von 50 bis 65 Prozent ermöglicht und mit oder ohne Umstrukturierung genutzt werden kann.

Eine Grundvoraussetzung der Klimaprämie ist wie bei allen anderen Maßnahmen zur Bauprämie die Nachvollziehbarkeit der Zahlungen. Akzeptiert werden: Post- oder Banküberweisung sowie Kredit- oder Debitkarte.

Der Abzug kann 50 % betragen:

  • wenn der Kauf einer neuen Klimaanlage Teil einer Gebäudesanierung ist
  • wenn der Kauf im Zusammenhang mit einer Hausrenovierung erfolgte
  • wenn die Klimaanlage eine Wärmepumpe ist und Energieeinsparungen garantiert

Abzug bei 65 %: wann?

Beim Abzug von 65 % geht es nicht um eine Umstrukturierung, sondern um den Kauf eines neuen Geräts, das unter den Ecobonus fällt. Der Abzug beträgt:

  • wenn die alte Klimaanlage durch eine neue energiesparende ersetzt wird
  • wenn es sich um eine Wärmepumpe handelt und eine höhere Energieklasse als die auszutauschende Pumpe hat
  • bei Einh altung der Ausgabengrenze von 46.154 Euro

Nicht nur Bonus-Klimaanlagen, sondern auch für Markisen

Aber die Anreize für niedrigere Temperaturen machen nicht bei Klimaanlagen H alt: Tatsächlich gibt es auch den Öko-Bonus für die Installation von Markisen.

Auch in diesem Fall ist „Do-it-yourself“ in dem Sinne nicht zulässig, dass ein freier Auf- und Abbau nicht möglich ist, sondern es ist eine Zertifizierung des Herstellers und Installateurs erforderlich, die an gesendet werden muss Enea.

Nicht nur das, denn sie müssen auf der Grundlage der in der Gemeinschaftsgesetzgebung festgelegten Kriterien gebaut und auch integral mit dem Gebäude installiert werden.

E für Fensterläden und Moskitonetze

Abzug auch für Rollläden, Rollläden und Rollläden vorgesehen. Auch in diesem Fall sind die Einh altung der Gemeinschaftsvorschriften und eine Zertifizierung, die den durch den Eingriff verursachten zusätzlichen Wärmewiderstand bescheinigt, unerlässlich.

Der Bonus von 50 % umfasst auch die sogenannten „Sonnenschutz“-Moskitonetze, d.

Um den Bonus zu erh alten, müssen die Moskitonetze einen Gtot-Sonnenschutzwert von mehr als 0,35 haben und stabil montiert sein.

Interessante Beiträge...